Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Definition
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma MPA performance, nachfolgend „MPA performance“ genannt und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen, folgend „Kunde“ genannt, gelten.
- 2. Geltungsbereich der Bedingungen
- Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen MPA performance und dem Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Bei einer Weiterveräußerung unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten an Dritte, verpflichtet sich der Kunde dem Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
- 3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch MPA performance.
- 4. Lieferung und Leistung
- Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höheren Gewalt entheben MPA performance von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich MPA performance vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.
Dienstleistung oder dem digitalen Inhalt von Software ist kein Eigentum Erwerb, sondern ein Nutzungsrecht.
- 5. Preise
- Es gelten die jeweiligen Preise auf unserer Homepage www.mpaformance.eu, bzw. Vereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.
- 6. Produkt
- Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, welche im Zustand vom Fahrzeug des Kunden abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen.
- 6.1. Aufklärung für den Kunden
- Der Kunde wurde darauf hingewiesen das durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Veränderung nicht durch eine Eintragung bei der jeweiligen Landesregierung wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden.
Die Firma MPA performance macht Sie hiermit auf mögliche Konsequenzen, die bei nicht Eintragung in das Genehmigungsdokument auftreten können aufmerksam:
• Verwaltungsstrafe durch Bezirkshauptmannschaft
• kein Versicherungsschutz
• keine positive Beurteilung bei wiederkehrender Begutachtung gemäß § 57a
Es wird darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen zum Erlöschen der Herstellergarantie oder Gebrauchtwagen Garantie oder Händlergewährleistung führen können.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, über alle in Verbindung mit der Leistungssteigerung höheren Beanspruchungen des Fahrzeuges (insbesondere des Motors, Turboladers, Getriebes, Achsen und aller beweglichen Teile) und der daraus resultierenden möglichen kürzeren Lebensdauer, von der Firma MPA performance unmittelbar vor der Durchführung bzw. des Kaufes vollständig und ausführlich informiert worden zu sein.
- 7 Abnahme
- Durch die Übernahme erklärt sich der Kunde mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden, und das Fahrzeug oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert.
- 8. Gewährleistung
- Die Gewährleistung auf die von MPA performance installierte Software beträgt 12 Monate, und auf die Hardware 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus.
Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht.
Für Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet MPA performance nur insoweit, als sie durch von MPA performance eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile oder Software verursacht wird. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung oder anderes entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von MPA performance eingebauten Software / Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von MPA performance eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind, oder in das
von MPA performance optimierte Fahrzeug nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von MPA performance eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden.
Die Gewährleistung erfolgt von MPA performance in unserer Niederlassung durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Software oder Teile, die von MPA performance als fehlerhaft anerkannt sind.
Ersetzte Teile werden Eigentum der Firma MPA performance. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet.
Der Kunde hat Fehler unverzüglich schriftlich MPA performance anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist MPA performance unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
- 9. Haftungsausschluss
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Aus- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind ausgeschlossen.
Es werden der weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten.
Es besteht keine Haftung von MPA performance für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind.
Eine Ersatzpflicht nach dem PHG oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungs-ansprüche für Sachschäden am KFZ, sonstigen Gegenständen oder Personen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Käufer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.
- 10. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MPA performance. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.
- 11. Zahlungsbedingungen
- Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Hauptrefinanzierungszinssatz der Österreichischen Zentralbank zu berechnen.
- 12. Urheberrecht
- Alle von MPA performance gelieferten und verwendeten Produkte wie Software und Hardware von Steuergeräten, dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden.
- 13. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Wien
- 14. Anwendbares Recht
- Es findet - soweit zulässig - ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- 15. Schlussbestimmung
- Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
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